Aufenthalt

Wahlleistungen

Neben den allgemeinen Krankenhausleistungen, die bei gesetzlich Versicherten über die Krankenkassen abgerechnet werden, können Sie privat abzurechnende Wahlleistungen in Anspruch nehmen, die in einem besonderen Vertrag vereinbart werden.


Dazu gehören unter anderem:

  • die Behandlung durch Chefärzte oder deren Vertreter
  • die Unterbringung im Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer
  • die Mitaufnahme einer Begleitperson
  • die Unterbringung im Familienzimmer der Geburtshilfe

 

Das Aufnahmepersonal berät Sie gerne über diese Zusatzleistungen.